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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 KR 199/01   

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https://dejure.org/2003,14496
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 KR 199/01 (https://dejure.org/2003,14496)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.01.2003 - L 16 KR 199/01 (https://dejure.org/2003,14496)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - L 16 KR 199/01 (https://dejure.org/2003,14496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Lasertherapie des Gesichtshaarwuchses (Damenbart) durch Krankenkasse; Teil kassenärztlicher Leistungen; Verbindliche Festlegung der den Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen geschuldeten Leistungen; Wirtschaftlichkeit einer gewünschten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 KR 199/01
    Hierdurch wird der Umfang der den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).

    Ein solcher liegt dann vor, wenn der neuen Behandlungsmethode in der medizinischen Fachdiskussion bereits ein solches Gewicht zukommt, dass eine Überprüfung und Entscheidung durch den Bundesausschuss veranlasst gewesen wäre (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14; Urt. vom 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R -).

    Diese Bestimmung begründet zwar eine Verpflichtung des Staates, sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut Leben bzw. körperliche Unversehrtheit zu stellen, hieraus kann aber nicht der Anspruch auf Bereithaltung spezieller Gesundheitsleistungen hergeleitet werden, so dass hier auch kein Anspruch auf solche medizinische Leistungen besteht, deren Unbedenklichkeit, Qualität und Wirksamkeit bisher nicht hinlänglich geprüft worden sind (vgl. BVerfG, NJW 1997, 3085; BSGE 86, 54, 65 m.w.N.).

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 KR 199/01
    Die Feststellung, ob Qualität und Wirksamkeit dieser Behandlung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und damit den in § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V geforderten Versorgungsstandard genügen, obliegt allein dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zuletzt Urt. vom 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R -).

    Ein solcher liegt dann vor, wenn der neuen Behandlungsmethode in der medizinischen Fachdiskussion bereits ein solches Gewicht zukommt, dass eine Überprüfung und Entscheidung durch den Bundesausschuss veranlasst gewesen wäre (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14; Urt. vom 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R -).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 KR 199/01
    Auf die Verbreitung dieser Methode in der dermatologischen Praxis ist entgegen der Ansicht des Sozialgerichts schon deshalb nicht abzustellen, weil diesem Gesichtspunkt nur ausnahmsweise dort Bedeutung zukommt, wo wegen der Art oder des Verlaufs der Erkrankung oder wegen unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnisse der Wirksamkeitsnachweis auf erhebliche Schwierigkeiten stößt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 4, 14).
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 KR 199/01
    Die von der Klägerin begehrte Behandlung ist von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil es sich um eine neue Behandlungsmethode handelt (vgl. dazu BSG wie vor; SozR 3-2500 § 27a Nr. 2).
  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 KR 199/01
    Diese Bestimmung begründet zwar eine Verpflichtung des Staates, sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut Leben bzw. körperliche Unversehrtheit zu stellen, hieraus kann aber nicht der Anspruch auf Bereithaltung spezieller Gesundheitsleistungen hergeleitet werden, so dass hier auch kein Anspruch auf solche medizinische Leistungen besteht, deren Unbedenklichkeit, Qualität und Wirksamkeit bisher nicht hinlänglich geprüft worden sind (vgl. BVerfG, NJW 1997, 3085; BSGE 86, 54, 65 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2009 - L 4 KR 76/05
    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen habe in seinem Urteil vom 23. Februar 2003 - AZ: L 16 KR 199/01 - ausgeführt, dass die meisten der bisher vorgelegten Studien an methodischen Mängeln gelitten hätten und daher keine hinreichenden Aufschlüsse zur Wirksamkeit und der Dauerhaftigkeit der Behandlung zuließen.
  • SG Duisburg, 20.08.2004 - S 7 KR 177/02

    Krankenversicherung

    Ausreichend ist vielmehr, wenn der neuen Methode in der medizinischen Fachdiskussion bereits ein solches Gewicht zukommt, dass ein hinreichend gestützter Konsens in den einschlägigen medizinischen Fachkreisen über die Qualität und die Wirksamkeit der Behandlungsmethode besteht (vgl. Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 23.01.2003, Az: L 16 KR 199/01).
  • SG Lüneburg, 16.02.2007 - S 16 KR 133/06
    Dies entspricht ständi-ger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seit dem Grundsatzurteil vom 16.09.1997 - Az. 1 RK 28/95 - (vgl. auch Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.01.2003 - Az. L 16 KR 199/01 - und Urteil des SG Osnabrück vom 06.06.2006 (Az. S 3 KR 112/05 -).
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